Verfahrensdokumentation für Apotheken
Verfahrensdokumentation für Apotheken
Rechtssicher. Digital. Prüfungsfest.
Mit tiger.pharma zur vollständigen Verfahrensdokumentation nach GoBD.
Verfahrensdokumentation Apotheke – sicher vorbereitet auf Betriebsprüfung
Die Verfahrensdokumentation ist keine Kür, sondern Pflicht.
tiger.pharma erstellt, digitalisiert und pflegt Ihre Verfahrensdokumentation GoBD‑konform, apothekenspezifisch und auditfest.
Warum ist die Verfahrensdokumentation für Apotheken Pflicht?
Jede Apotheke ist verpflichtet, ihre steuerlich relevanten Prozesse vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren – unabhängig von Größe oder Umsatz.
Dazu zählen u. a.:
- Warenwirtschaft & Kasse
- Rezeptabrechnung & Retaxmanagement
- Buchhaltung & Archivierung
- IT‑Systeme & Zugriffsrechte
- Digitale Belege & Schnittstelle
Typische Probleme in Apotheken
- „Wir haben irgendwo Dokumente – aber nichts Konsistentes.“
- „Unsere WaWi, Kasse und Rechenzentrum sind nicht sauber beschrieben.“
- „Die Dokumentation ist veraltet und keiner weiß, wer zuständig ist.“
- „Der Steuerberater sagt: Das reicht so nicht.“
👉 Genau hier setzt tiger.pharma an.
Die Lösung: Verfahrensdokumentation mit tiger.pharma
tiger.pharma liefert keine Textbausteine, sondern eine lebende, digitale Verfahrensdokumentation, abgestimmt auf Ihre Apotheke.
Was Sie erhalten
✅ GoBD‑konforme Verfahrensdokumentation
✅ Apothekenspezifisch (Offizin, Rezeptur, BtM, Kasse, Abrechnung)
✅ Digital & versioniert
✅ Pflegeleicht & jederzeit prüfbar
Inhalte der Verfahrensdokumentation (vollständig)
1️⃣ Allgemeiner Teil
- Unternehmensstruktur
- Verantwortlichkeiten
- Organisationsschema
- Übersicht der eingesetzten Systeme
2️⃣ Anwenderdokumentation
- Kassenprozesse
- Warenannahme & Lager
- Rezeptabrechnung
- Buchhaltung & Archivierung
- Umgang mit digitalen Belegen
3️⃣ Technische Systemdokumentation
- Warenwirtschaftssystem
- Kassensystem
- Rechenzentrum
- Schnittstellen & Datenflüsse
- Datensicherung & Zugriffskonzepte
4️⃣ Betriebsdokumentation
- Verfahrensabläufe Schritt für Schritt
- Kontrollmechanismen
- Änderungs‑ & Freigabeprozesse
- Vertretungsregelungen
Warum tiger.pharma?
✅ Apothekenfokus
Wir kennen Apothekenprozesse, nicht nur GoBD‑Theorie.
✅ Digital statt Papierordner
Ihre Verfahrensdokumentation lebt digital – immer aktuell, immer auffindbar.
✅ Prüfungsrealität
Unsere Dokumentationen sind für Betriebsprüfer lesbar, nicht nur juristisch korrekt.
✅ Entlastung statt Mehraufwand
Wir strukturieren, schreiben, pflegen – Sie liefern nur die Fakten.
Digitales QMS + Verfahrensdokumentation = echte Sicherheit
tiger.pharma verbindet die Verfahrensdokumentation nahtlos mit dem digitalen Qualitätsmanagementsystem (QMS):
- SOPs & Arbeitsanweisungen verknüpft
- Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt
- Änderungen revisionssicher dokumentiert
- Nachweise jederzeit abrufbar
➡️ Ein System. Eine Wahrheit. Keine doppelten Dokumente.
So läuft die Zusammenarbeit ab
1️⃣ Quick‑Check (kostenlos)
Kurze Analyse: Ist‑Stand, Systeme, Lücken
2️⃣ Erstellung & Strukturierung
Wir erstellen die vollständige Verfahrensdokumentation
3️⃣ Digitale Implementierung
Einbindung ins tiger.pharma‑System
4️⃣ Pflege & Aktualisierung
Änderungen? Neue Software? Wir passen alles an.
⏱️ Erste prüfungsfähige Version meist in 2–4 Wochen.
Für wen geeignet?
- ✅ Einzelapotheken
- ✅ Filialverbünde
- ✅ Neugründungen & Übernahmen
- ✅ Apotheken vor oder nach Betriebsprüfung
- ✅ Apotheken mit digitaler Buchhaltung
Häufige Fragen (FAQ)
Ist die Verfahrensdokumentation gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Sie ist Bestandteil der GoBD und wird bei Betriebsprüfungen regelmäßig abgefragt.
Reicht eine Vorlage aus dem Internet?
Nein. Die Dokumentation muss betriebsspezifisch sein.
Wie oft muss sie aktualisiert werden?
Bei jeder relevanten Prozess‑ oder Systemänderung.
Arbeitet tiger.pharma mit Steuerberatern zusammen?
Ja – auf Wunsch binden wir Ihren Steuerberater aktiv ein.