Lagerung von Arzneimitteln Gesetz

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Die Lagerung von Arzneimitteln in Apotheken und im Großhandel ist streng geregelt, insbesondere durch:

  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
  • GDP-Leitlinien (Good Distribution Practice, EU)

✅ Zentrale Anforderungen

1. Qualität und Sicherheit

  • Arzneimittel müssen so gelagert werden, dass ihre Qualität nicht beeinträchtigt wird
  • Schutz vor:
    • Hitze, Kälte, Licht, Feuchtigkeit
    • Kontamination und Verwechslung

2. Temperaturkontrolle

  • Einhaltung der vorgeschriebenen Lagertemperaturen:
    • z. B. 2–8 °C (Kühllagerung) oder ≤25 °C
  • Dokumentierte Temperaturüberwachung (z. B. Logger)

3. Ordnung und Trennung

  • Klare Trennung von:
    • verkehrsfähigen und nicht verkehrsfähigen Arzneimitteln
    • Rückwaren und gesperrten Produkten
  • Vermeidung von Verwechslungen

4. Dokumentation

  • Nachvollziehbare Lager- und Bestandsdokumentation
  • Rückverfolgbarkeit von Chargen
  • Aufbewahrung relevanter Unterlagen

5. Zugang und Sicherheit

  • Lagerbereiche müssen:
    • sauber und geeignet sein
    • vor unbefugtem Zugriff geschützt werden

6. Verfalldaten (FEFO-Prinzip)

  • First Expired – First Out“ anwenden
    → zuerst Produkte mit kürzerer Haltbarkeit abgeben

⚠️ Zusatz für Großhandel (GDP)

  • Validierte Lager- und Transportprozesse
  • Qualifizierte Lieferkette
  • Regelmäßige Schulungen und Audits

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