Lagerung von Arzneimitteln Gesetz
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Die Lagerung von Arzneimitteln in Apotheken und im Großhandel ist streng geregelt, insbesondere durch:
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
- GDP-Leitlinien (Good Distribution Practice, EU)
✅ Zentrale Anforderungen
1. Qualität und Sicherheit
- Arzneimittel müssen so gelagert werden, dass ihre Qualität nicht beeinträchtigt wird
- Schutz vor:
- Hitze, Kälte, Licht, Feuchtigkeit
- Kontamination und Verwechslung
2. Temperaturkontrolle
- Einhaltung der vorgeschriebenen Lagertemperaturen:
- z. B. 2–8 °C (Kühllagerung) oder ≤25 °C
- Dokumentierte Temperaturüberwachung (z. B. Logger)
3. Ordnung und Trennung
- Klare Trennung von:
- verkehrsfähigen und nicht verkehrsfähigen Arzneimitteln
- Rückwaren und gesperrten Produkten
- Vermeidung von Verwechslungen
4. Dokumentation
- Nachvollziehbare Lager- und Bestandsdokumentation
- Rückverfolgbarkeit von Chargen
- Aufbewahrung relevanter Unterlagen
5. Zugang und Sicherheit
- Lagerbereiche müssen:
- sauber und geeignet sein
- vor unbefugtem Zugriff geschützt werden
6. Verfalldaten (FEFO-Prinzip)
- „First Expired – First Out“ anwenden
→ zuerst Produkte mit kürzerer Haltbarkeit abgeben
⚠️ Zusatz für Großhandel (GDP)
- Validierte Lager- und Transportprozesse
- Qualifizierte Lieferkette
- Regelmäßige Schulungen und Audits